Service & hilfreiche Links

Alles Wichtige für unsere Chöre auf einen Blick

Die Arbeit in einem Chor ist vielfältig: Neben den Proben und Konzerten gehören auch Vereinsorganisation, GEMA, Urheberrecht, Finanzen, Nachwuchsarbeit, Fördermöglichkeiten und Öffentlichkeitsarbeit dazu.

Auf dieser Seite haben wir wichtige Ansprechpartner, Verbände, Organisationen und Informationsangebote zusammengestellt, die unsere Mitgliedschöre bei ihrer Vereins- und Chorarbeit unterstützen können.

Die Übersicht wird regelmäßig ergänzt und aktualisiert.

🎼 Verbände & Organisationen

Hier stellen wir Ihnen unsere Produkte und Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Hessischer Sängerbund

Der Hessische Sängerbund ist der Landesverband für Chöre und Gesangvereine in Hessen und damit ein wichtiger Ansprechpartner für unsere Mitgliedsvereine.

 

Auf der Website finden sich unter anderem Informationen zu Vereinsangelegenheiten, Fortbildungen, Veranstaltungen, Chorprojekten und Verbandsangeboten.

Ehrungen

 

Der Hessische Sängerbund und der Deutsche Chorverband sprechen Ehrungen für aktive Sänger, Vorstandsmitglieder, Chorleiter und Vereine aus. 

 

Hier geht es zu den Voraussetzungen

Deutscher Chorverband

Der Deutsche Chorverband (DCV) ist der Dachverband der deutschen Chorlandschaft. 

 

Auf der Website finden Chöre Informationen zu Verbandsthemen, Vereinsorganisation, Veranstaltungen, Projekten und weiteren Serviceangeboten.

Chorzeit  - Das Vokalmagazin

 

Spannende Themen, Tipps und Neuigkeiten rund um Chöre und Chormusik. Vielleicht ist ja auch für uns etwas Interessantes dabei! 

 

Im Rahmen seiner DCV-Mitgliedschaft erhält jeder Verein sowie jede:r Chorleiter:in der Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden zweimonatlich je ein Print-Exemplar der Chorzeit. Außerdem ist das aktuelle E-Paper für alle Sänger:innen, Chorleiter:innen und Vorstände aus den Chören der DCV-Mitgliedsverbände kostenfrei zugänglich und der Zugriff auf sämtliche Inhalte auf www.chorzeit.de (einschließlich CZ+) ist inklusive.

OVERSO

 

Der Deutsche Chorverband stellt seinen Mitgliedsorganisationen mit OVERSO eine Software zur Verfügung, die speziell für die Belange von Chorvereinen und -verbänden entwickelt wurde.

Mit der Online-Vereins-Organisation (OVERSO) können Verbände, Vereine und Ensembles:

  • zahlreiche zeitaufwändige organisatorische Vereinsnotwendigkeiten vereinfacht erledigen (Ehrungswesen, Mitgliedslisten, Datenbestandserfassungen etc.)
  • ihre Daten DSGVO-konform speichern
  • von überall und mit allen daran beteiligten Personen gemeinsam ihre Daten bearbeiten
  • Teil eines großen Netzwerks der Chöre sein und dessen Informations- und Servicestruktur nutzen

Zu erreichen ist OVERSO unter diesem Link chor.overso.org

Weitere Services

 

Es gibt noch viele weitere interessante Angebote des DCV

 

 

- Chorevents und Veranstaltungen

- Informationen zur Chorarbeit

- Serviceangebote für Vereine

- Praxistipps für Presse- und        Öffentlichkeitsarbeit

- frag-amu.de - das Wikipedia für Chöre

 

Alles hier auf der Seite des Deutschen Chorverbands

Rechtsberatung

 

Der Hessische Sängerbund bietet seinen Mitgliedsvereinen eine Rechtsberatung zu allen Fragen rund um das Vereinsleben. Durchgeführt wird die Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Frank Weller aus Hohenahr.

 

Hier geht es zu diesem Service

Downloads

 

Merkblätter, Anträge und vieles mehr. 

 

Hier geht es zu den Voraussetzungen

©️ GEMA & Urheberrecht

Die GEMA ist für Chöre insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen und Konzerten ein wichtiger Ansprechpartner.

Wer als Veranstalter öffentlich Musik nutzt, muss prüfen, ob eine Anmeldung bzw. Lizenzierung erforderlich ist. Auch kostenlose Veranstaltungen können grundsätzlich GEMA-pflichtig sein.

GEMA

Die GEMA ist für Chöre insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen und Konzerten ein wichtiger Ansprechpartner.

 

Wer als Veranstalter öffentlich Musik nutzt, muss prüfen, ob eine Anmeldung bzw. Lizenzierung erforderlich ist. Auch kostenlose Veranstaltungen können grundsätzlich GEMA-pflichtig sein.

GEMA-Meldung

 

Seit 1. Juli 2025 können GEMA-pflichtige Veranstaltungen nur noch über das GEMA-Portal gemeldet werden. 

Als HSB-Mitglied melden Sie Ihre Veranstaltung bitte spätestens 14 Tage nach dem Auftritt.

 

Hier finden Sie einen Leitfaden

Wichtig für Chöre

 

Bei Veranstaltungen mit Livemusik kann nach der Veranstaltung außerdem die Setlist erforderlich sein. Die aktuellen Vorgaben und Fristen sollten immer direkt bei der GEMA geprüft werden.

Stärkung des Ehrenamts in Hessen!

 

Was Sie als Verein und Organisation jetzt wissen müssen

 

Mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit leisten Sie aktiv einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Die Veranstaltungen Ihrer Vereine und Organisationen sind wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander. Um Ihr Engagement zu fördern, haben das Land Hessen und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen getroffen. Für Ihren Verein/Ihre Organisation in Hessen fallen für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr keine GEMA Lizenzkosten an.

 

Wichtig ist, dass Sie die Veranstaltung trotzdem bei uns melden, damit das Land Hessen die Kosten übernimmt.

💶 Fördermöglichkeiten & Zuschüsse

Kulturförderung in Hessen

 

Für Chöre und Vereine gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten auf kommunaler, regionaler, Landes- und Bundesebene.

Folgende Förderungen sind aktuell auch möglich 

 

die ist keine abschließende Aufstellung, es lohnt sich immer nach Förderungen zu recherchieren.

Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO): 

 

Der Bundesmusikverband bietet regelmäßige Förderprogramme wie „Musik für Alle“ für Amateurmusik an

HSB-Mitgliedsvereine können über den Hessischen Sängerbund Zuschüsse aus Landesmitteln beantragen.

Bezuschusst werden ausschließlich

  • Noten
  • Notenmappen
  • Notenschränke
  • Instrumente
  • in Einzelfällen Reparaturen von Instrumenten

 

  • Die Rechnungen müssen im laufenden Geschäftsjahr (Januar bis Dezember, Stichtag ist der 31. Dezember des Antragjahres.) eingereicht werden.
  • Das Rechnungsdatum muss ebenfalls aus dem laufenden Jahr stammen und die Rechnungen können nicht an den Verein zurückgegeben werden.
  • Der Gesamtbetrag aller eingereichten Rechnungen muss mindestens 151,00 € betragen. Es können auch mehrere Rechnungen (gesammelt oder einzeln) an die Geschäftsstelle geschickt werden.
  • Der Zuschuss beträgt 1/3 des gesamten Rechnungsbetrags (abzüglich Porto und Verpackung).
  • Pro Verein können maximal insgesamt 500,00 € im Jahr an Zuschüssen vergeben werden.

Anträge können formlos schriftlich bei der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes e.V. (Ruth Grüten: grueten@hessischer-saengerbund.de) eingereicht werden. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Sollte das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht sein, sind keine Zuschüsse im laufenden Jahr mehr möglich.

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Bitte beachten Sie: Die hier zusammengestellten Informationen dienen als Service und Orientierung für unsere Mitgliedschöre und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte und individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stelle oder eine fachkundige Beratung

💡 Ihr vermisst einen wichtigen Link?

Diese Seite soll mit der Zeit wachsen und möglichst viele praktische Informationen für unsere Mitgliedschöre bieten.

 

Ihr kennt ein Angebot, eine Organisation oder eine Internetseite, die hier noch fehlt?

 

Dann gebt uns gerne einen Hinweis.

Wir prüfen den Vorschlag und ergänzen unsere Übersicht, wenn er für die Chöre im Sängerkreis Main-Taunus von Nutzen ist.

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